
Immer wieder neue steuerliche- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen und Anpassungen– wer behält da noch den Überblick. Um heute eine laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen fehlerfrei zu erstellen, muss man sich mit den aktuellsten Gesetzten und Verordnungen auskennen.
Sämtliche Arbeiten erfolgen nur nach § 6 Nr. 4 StBerG*
Was wir für Sie übernehmen können:
- Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Anfertigen der Lohnsteuer- und SV Meldungen
- Erstattungsanträge AAG
- Jahresmeldungen SV und Berufsgenossenschaften
- Lohnsteuerjahresbescheinigungen
- Korrespondenz mit Krankenkassen und Ämtern